EAG Verordnung & EuP Richtlinie
EAG Verordnung
Mit dieser Verordnung wurde der Handel zur Einhebung bez. Weiterverrechnung einer Entsorgungsabgabe für
bestimmte Elektrogeräte (darunter fallen zur Zeit Gasentladungslampen, Energiesparlampen, LED Leuchtmittel) vom
Gesetzgeber verpflichtet. Derzeit beträgt die Entsorgungsabgabe 0,14 und 0,04 Euro je nach Leuchtmitteltyp.
Mit dieser Abgabe ist die Entsorgung entrichtet und die betroffenen Leuchtmittel können ohne weitere Kosten in den
österreichischen Wirtschaftsabfallsammelstellen abgegeben werden. Nicht inkludiert in dieser Abgabe sind etwaige
Kosten die durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, wie z.B. Abholung der zu entsorgenden Produkte,
anfallen.
EuP Richtlinie
Mit der EuP Richtline wurde seit 2009 schrittweise das Verbot von ineffizienten Leuchtmittel eingeläutet. Seit 2013
dürfen von den Herstellern keine klaren oder mattierten Leuchtmittel jedweder Wattage in Umlauf gebracht werden
die unter diese Verordnung fallen. Betroffen sind hier herkömmliche Glühlampen, Kerzen- und Illuform (Sockel: E14 &
E27), Halogenstäbe (Sockel R7s 80mm & 118mm), Stiftsockellampen ohne Reflektor (Sockel: G4, G9).
Diese Produkte können 1 zu 1 durch Eco-Halogenvarianten oder passende LED-Retrofitleuchtmittel ersetzt werden.
KUNDENINFORMATION ZUR ENTSORGUNG